URL: https://lebensraeume-ggmbh.de/index.php?wohnstatte-linum-21


Wohnstätte Linum

mit 23 Plätzen

Nauener Straße 92
16833 Linum

Telefon: 033922 / 5 03 81
Telefax: 033922 / 90 00 15
Kontakt

Leitung: Georg Stolpmann
Telefon: 03391 / 822614 ;   0163 / 813 11 40
Kontakt

linum.jpg linum 1.jpg

 

 

Die Wohnstätte Linum ist eine „Besondere Wohnform“ mit interner oder externer Tagesstruktur inkl. Nachtdienst für psychisch kranke erwachsene Menschen. Dazu zählen Personen mit Diagnosen aus dem Bereich der affektiven und schizophrenen Psychosen, schweren Neurosen und Persönlichkeitsstörungen. Die Wohnstätte befindet sich am Ortsausgang von Linum, ca. neun km von der Kleinstadt Fehrbellin entfernt. Das Umfeld ist überwiegend ländlich geprägt. Im Ort leben ca. 750 Einwohner. Eine Verkehrsanbindung durch den öffentlichen Nahverkehr ist unter der Woche mehrmals täglich nach Kremmen, Fehrbellin und Neuruppin gegeben.

Im Haus gibt es drei Etagen mit jeweils einer Wohngruppe. Die mittlere Etage und die Außenanlage sind barrierefrei. Alle Wohngruppen verfügen neben den Einzelzimmern über einen Wohn- und Speiseraum inkl. Küche und Sanitärräume. Im Souterrain befinden sich ein großer Raum für tagesstrukturierende und therapeutische Angebote sowie Sport-, Computer-, und Hauswirtschaftsräume. Zur Wohnstätte gehört ein kleiner begrünter Hof mit Sitzgelegenheiten für Außenaktivitäten, wie Grillen, gemeinsames Feiern und Erleben der Natur. Für Ausflüge in die nähere und weitere Umgebung wird ein hauseigener Kleinbus genutzt.

Die Arbeit in der Wohnstätte Linum ist ausgerichtet auf die Stärken und Entwicklung jedes einzelnen Bewohners. Ausgehend vom Leitbild der Normalisierung und Teilhabe werden individuell abgestimmte und bedarfsgerechte Hilfen geleistet. Im Vordergrund steht die Aktivierung von Selbsthilfepotentialen. Ziel der Hilfen ist es, die Bewohner nach Möglichkeit wieder für ein Leben außerhalb der Wohnstätte zu befähigen, zumindest aber eine we Entfaltung der individuellen Persönlichkeit innerhalb der Wohnstätte zu erreichen.

Im Rahmen eines Bezugsbetreuungssystems sind gemeinsam erstellte Hilfepläne die Grundlage für eine personenzentrierte Hilfe. Diese werden regelmäßig reflektiert, überprüft und fortgeschrieben. Die mit dem Bewohner in einem Hilfeplan getroffenen Vereinbarungen sind die Basis für eine bedarfsgerechte Unterstützung. So wird ein gutes Maß an Orientierung und Verbindlichkeit für beide Seiten erreicht. Die Hilfen sind vor allem ausgerichtet an den Zielen und Fähigkeiten der Bewohner. Ein entscheidender Bestandteil der Betreuungsarbeit ist der Aufbau und die Ausgestaltung einer vertrauensvollen und verlässlichen Beziehung, die auch in Konflikt- und Krisensituationen trägt und eine weitere konstruktive Zusammenarbeit ermöglicht.

Finanzierung:

Die Leistungen werden erbracht nach §§ 123 ff SGB IX (Eingliederungshilfe), Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX und Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz. Das jeweils zuständige Amt für soziale Leistungen prüft auf Antrag den generellen Leistungsanspruch und den konkreten Bedarf und übernimmt ggf. die Finanzierung.

 

Wir arbeiten nach einem Qualitätsmanagementsystem
und sind Mitglied im Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV) –
Landesverband Brandenburg e.V.