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Wohnstätte Gutshof

mit 28 Plätzen in Neuruppin

Fehrbelliner Straße 45a
16816 Neuruppin

Telefon: 03391 / 82286-0
Telefax: 03391 / 82286-15
Kontakt

Leitung: Georg Stolpmann
Telefon: 03391 / 822614 ;   0163 / 813 11 40
Kontakt

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Die Wohnstätte Gutshof ist eine „Besondere Wohnform“ (vollstationär) mit interner oder externer Tagesstruktur für psychisch kranke erwachsene Menschen. Dazu zählen Personen mit Diagnosen aus dem Bereich der affektiven und schizophrenen Psychosen, schweren Neurosen und Persönlichkeitsstörungen. Die Betreuung wird über 24 Stunden inkl. Nachtdienst gewährleistet.
 
Die Wohnstätte ist Teil eines alten Gutshofs am Stadtrand mit guter Verkehrsanbindung ins Stadtzentrum. Die Wohnstätte bietet Einzelzimmer (zentrale Küche und sanitäre Anlagen) und Einzelappartements inkl. Bad und Küchenzeile. Weiterhin stehen Gemeinschaftsräume, ein Kreativ- und Sportbereich sowie eine Waschküche zur Verfügung.
 
Im Rahmen eines Bezugsbetreuungssystems sind individuelle Hilfepläne Grundlage für personenzentrierte Hilfen. Die gemeinsam mit dem Bewohner in einem Hilfeplan getroffenen Vereinbarungen sind die Basis für eine bedarfsgerechte Unterstützung und schaffen ein ausreichendes Maß an Orientierung und Verbindlichkeit für beide Seiten. Das Motto der Zusammenarbeit ist „Verhandeln“ statt „Behandeln“. Gegenstand der Verhandlungen sind einerseits Wünsche, Vorstellungen und Ideen des Betreuten und andererseits die Rahmenbedingungen, externe Zielsetzungen und Notwendigkeiten. Die Hilfen sind vor allem ausgerichtet an den Zielen und Ressourcen der jeweiligen Bewohner.
 
Ein entscheidender Bestandteil der Betreuungsarbeit ist der Aufbau und die Ausgestaltung vertrauensvoller und verlässlicher Beziehungen, die auch in Konflikt-und Krisensituationen tragen und eine konstruktive Zusammenarbeit ermöglichen. Die Werte, Sichtweisen und Überzeugungen des Bewohners bilden die Grundlage der Unterstützungsangebote zur Entfaltung und Entwicklung der individuellen Potentiale.
 

Finanzierung:

 
Die Leistungen werden erbracht nach §§ 123 ff SGB IX (Eingliederungshilfe), Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX und Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz. Das jeweils zuständige Amt für soziale Leistungen prüft auf Antrag den generellen Leistungsanspruch und den konkreten Bedarf und übernimmt ggf. die Finanzierung.

 

 

Wir arbeiten nach einem Qualitätsmanagementsystem
und sind Mitglied im Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV) –
Landesverband Brandenburg e.V.