Die Wohnstätte Oranienburg ist eine "Besondere Wohnform" mit interner oder externer Tagesstruktur für psychisch kranke erwachsene Menschen. Dazu zählen Personen mit Diagnosen aus dem Bereich der affektiven und schizophrenen Psychosen, schweren Neurosen und Persönlichkeitsstörungen. Die Betreuung wird über 24 Stunden inkl. Nachtdienst gwährleitet.
Jedem Bewohner steht ein Einzelzimmer zur Verfügung und nutzt mit ein oder zwei weiteren Personen Bad und Küche. Außerdem stehen allen Bewohnern Gemeinschafts- Freizeit- und Beschäftigungsräume offen.
Die angebotenen lebenspraktischen und psychosozialen Hilfen reichen von ermutigenden und reflecktirenden Gesprächen zur Altags- und Problembewältigung hin zu konkreten, praktischen Unterstützungsleistungen. In der Arbeit mit den Bewohnern steht nicht das Erlernen bestimmter Tätigkeiten im Vordergrund, sondern das Anknüpfen an Bereits Bestehende Fähigkeiten. Zielist eine möglichst eigenständige, selstbestimmte und selbstbewusste Ausführung.
So ist es notwendig, über Beziehungsarbeit einen Zugang zu den betreuten Personen, ihren Wünschen und Ressourcen zu finden. Neben der Durchführung alltäglicher Handlungen (z.B. Aufstehen, Körperpflege, Reinigung des persönlichen Wohnbereiches) und der Erarbeitung eines geregelten Tagesabläufs, können mit den einzelnen Bewohnern sinnstiftende Tätigkeits- und Handlungsmöglichkeiten erarbeitet werden.
Im Rahmen eines Bezugsbetreuung werden in einem gemeinsam erarbeiteten Hilfeplan Veeinbarungen getroffen als Basis für eine bedarfsgerechte Unterstützung. Dies schafft ein ausreichendes Maß an Orientierung und Verbindlichkeit für alle Seiten das Motto der Zusammenarbeit ist "Verhandeln" statt "Behandeln". Gegenstand der Verhandlungen sind einerseits Wünsche, Vorstellungen und Ideen des Betreuten, andeerseits die Rahmenbedingungen, externe Zielsetungen und Notwendigkeiten. Die Hilfen sind vor alem ausgerichtet an den Zielen und Ressourcen der jeweiligen Person.
.
Finanzierung:
Die Leistungen werden erbracht auf Grundlage der §§ 123 ff SGB IX (Eingliederungshilfe), Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX und Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngestz. Das jeweils zuständige Sozialamt prüft auf Antrag den generellen Leistungsanspruch und den konkreten Bedarf und übernimmt ggf. die Finanzierung.